Der Duden, die maßgebliche Instanz bei allen Fragen, in denen es um die deutsche Sprache geht, beschreibt den Begriff Vorsorge als die „Gesamtheit von Maßnahmen, mit denen einer möglichen späteren Entwicklung oder Lage vorgebeugt, durch die eine spätere materielle Notlage oder eine Krankheit nach Möglichkeit vermieden werden soll.“
Prägnanter lässt sich eine vorrauschauende Lebensweise kaum beschreiben. Und viele von uns tun das bereits. Sei es durch einen gesunden und aktiven Lebenswandel, aber ebenso mit dem Lassen oder Unterlassen gewisser Dinge. Mit der Anschaffung von oder dem Verzicht auf Etwas sowie der frühzeitigen Regelung von Situationen, die eventuell einmal eintreten können.
Bestimmen Sie Ihre Zukunft selbst
Was so theoretisch klingt, lässt sich an einem ganz konkreten Beispiel praxisnah erklären: Die selbstbestimmte Festlegung, wer für einen entscheiden darf, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Oder noch konkreter: Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung.
Durch eine Vorsorgevollmacht wird festgelegt, wer im Falle einer Notsituation für den Vollmachtgeber alle oder bestimmte Aufgaben übernimmt.
Zugegeben, kein angenehmes Thema. Niemand denkt gerne über Krankheiten, Unfälle oder gar den Tod nach, ob es einen selbst betrifft oder seine Lieben. Doch zum Erwachsensein gehört es nun mal dazu, sich auch mit den unangenehmen Fragen des Lebens auseinanderzusetzen.
Da wir unser Leben nur in Maßen beeinflussen und niemals vorhersehen können, macht man es sich selbst, aber vor allem den Angehörigen und Hinterbliebenen einfacher, wenn man schon frühzeitig für das Lebensende vorgesorgt hat.
Vielleicht ist es an der Zeit, gemeinsam mit den eigenen Eltern zu überlegen, was im Ernstfall passieren soll. Und bei der Gelegenheit auch über die eigenen Wünsche nachzudenken. Womöglich ist es einfacher, zunächst für sich zu entscheiden, um dann auf die Eltern zuzugehen. Wie auch immer man das Thema angeht – es nie zu früh, aber oft zu spät.
Für den Einstieg haben wir hier einmal die wichtigsten Fragen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zusammengestellt:
Wichtiges zur Vorsorgevollmacht
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
In der Vorsorgevollmacht geben Sie einer anderen Person die Vollmacht in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Sei es, weil sie durch einen Unfall oder eine Krankheit geschäftsunfähig geworden sind. Eine Vorsorgevollmacht setzt ein besonderes Vertrauensverhältnis zum Bevollmächtigten voraus. Überlegen Sie daher gut, wen Sie mit der Regelung Ihrer Angelegenheiten betrauen wollen.
Gilt hier eine Vollmacht für alles oder kann ich auch mehrere Vollmachten ausstellen?
Sie können einer Person eine Generalvollmacht für alle Ihre Lebensbereiche übertragen oder die Verantwortung auf mehrere Bevollmächtigte aufteilen, beispielswiese für die Vermögensverwaltung oder alles was mit Gesundheitsfragen zu tun hat. Nicht jeder ist gut mit Finanzen, nicht jeder kann mit psychischen oder physischen Entscheidungsfragen umgehen. Denken Sie auch an Themen wie Pflegebedürftigkeit, Aufenthalt- und Wohnungsangelegenheiten, Behörden und Versicherungen, Post und soziale Medien, Telefon und Internet und die Vertretung vor Gericht. Alle diese Dinge muss im Fall der Fälle jemand für Sie übernehmen.
Was sind Untervollmachten?
Wenn Sie nicht wünschen, dass Ihr Bevollmächtigter seinerseits anderen Personen gestattet in Ihrem Namen zu handeln, sollten Sie schriftlich ausschließen, dass er Untervollmachten erteilen kann. Ihren Bevollmächtigten haben Sie schließlich selbst bestimmt und vertrauen ihm, bei einer anderen Person ist dies vielleicht nicht der Fall.
Kann ich nicht einfach meinen Ehepartner oder die Kinder bevollmächtigen?
Sicher können Sie das. Was viele jedoch nicht wissen: Das geht nicht „automatisch“. Wenn Sie sich für den Ehepartner oder die Kinder entscheiden, müssen Sie beiden eine schriftliche Vorsorgevollmacht erteilen, denn die so genannte umfassende gesetzliche Vertretungsbefugnis gilt lediglich für Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern.
Was gibt es hierbei zu beachten?
Die Verantwortung und Entscheidungsbefugnis über Ihre Person dem Lebenspartner zu übertragen ist nur dann ratsam, wenn der Partner damit mit der Verantwortung nicht überfordert ist, zum Beispiel aufgrund des fortgeschrittenen Alters. Auch bei erwachsenen Kindern ist es nur sinnvoll, wenn diese in der Nähe wohnen und beruflich flexibel sind, um schnell handeln zu können.
Wer muss die Vorsorgevollmacht unterschreiben?
Sie selbst natürlich. Idealerweise aber auch die Person, die Sie bevollmächtigen. So ist sofort klar, dass diese Person davon weiß und bereit ist die Verantwortung zu übernehmen. Denn: Niemand ist verpflichtet gegen seinen Willen eine Vollmacht zu übernehmen.
Muss die Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?
Die Anmerkung vorab: Der Gang zum Notar ist mit Kosten verbunden. Dennoch, wer sichergehen möchte, dass der Bevollmächtigte mit Ihrer Vorsorgevollmacht in allen Lebenslagen für Sie tätig werden kann, sollte sie notariell beglaubigen lassen. Für einige Tätigkeiten ist dies sogar Voraussetzung, etwa bei Bankgeschäften, der Aufnahme eines Kredits oder der Verwaltung eines größeren Vermögens. Soll zum Beispiel eine Immobilie oder ein Grundstück verkauft werden, so ist hierfür ebenfalls eine beglaubigte Vollmacht von Vorteil.
Gibt es Vorlagen oder Formulare, die ich nutzen kann?
Ja, offizielle Vordrucke stellen beispielsweise die Verbraucherzentralen der Länder, die Stiftung Warentest und das Bundesjustizministerium, unter seiner Webadresse www.bmjv.de zur Verfügung.
Wie stelle ich sicher, dass die Vorsorgevollmacht im Ernstfall gefunden wird?
Es empfiehlt sich einen so genannten Notfallordner anzulegen, in dem Sie alle wichtigen Unterlagen aufbewahren und zu dem Ihre Vertrauensperson, bzw. Ihr Bevollmächtigter Zugriff hat. Händigen Sie dieser Person im Vorfeld zusätzlich Kopien aller wichtigen Unterlagen aus, z. B. Bankvollmachten. Darüber hinaus gibt es ein bundesweites, zentrales Vorsorgeregister, bei dem Sie Ihre Vollmachten und Verfügungen registrieren können. (Mehr dazu unter www.vorsorgeregister.de)
Wichtiges zur Patientenverfügung
Was ist eine Patientenverfügung?
In der Patientenverfügung legen Sie schriftlich genau fest, welche medizinischen Maßnahmen unternommen oder unterbleiben sollen, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind das zu entscheiden. Für die Durchsetzung dieses Willens sorgt nicht zuletzt Ihr Bevollmächtigter, den Sie selbst im vorhinein mit der Vorsorgevollmacht bestimmt haben.
Wer benötigt eine Patientenverfügung?
Im Grunde genommen jeder sobald er volljährig ist. Es sei denn, Sie wollen im Ernstfall die Entscheidung für Ihre Person allein den Ärzten, Angehörigen und den für sie geltenden gesetzlichen Vorschriften überlassen.
Muss die Patientenverfügung vom Notar beglaubigt werden?
Nein. Das ist nur dann nötig, wenn die verfügende Person nicht mehr in der Lage ist zu unterschreiben oder gar zu sprechen. Stattdessen empfiehlt es sich die Patientenverfügung vom Hausarzt gegenzulesen und gegebenenfalls schriftlich zu bezeugen zu lassen.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Sie ähnelt der Vorsorgevollmacht und bietet sich bei älteren, alleinstehenden Menschen an. Personen, die keine Familie oder vertrauenswürdige Freunde mehr haben und die es versäumt haben, beizeiten eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Kommen Sie bei fortgeschrittenem Alter in die Situation Ihre Angelegenheiten nicht mehr oder nur teilweise zu regeln, kann das zuständige Amtsgericht Ihnen einen Betreuer zuteilen. In der Betreuungsverfügung können Sie dem Gericht eine Person als Betreuer vorschlagen, deren Bestellung ist aber nicht bindend. Ein Betreuer muss zu Ihrem Wohl handeln. Um das zu garantieren, wird der Betreuer regelmäßig überprüft, er muss genau Buch führen und bei Bedarf alle seine Tätigkeiten belegen können. Außerdem benötigt er für jedes Rechtsgeschäft eine gerichtliche Genehmigung.
Gibt es Vorlagen oder Formulare, die ich nutzen kann?
Ja, offizielle Vordrucke stellen beispielsweise die Verbraucherzentralen der Länder, die Stiftung Warentest und das Bundesjustizministerium, unter seiner Webadresse www.bmjv.de zur Verfügung.
Wie stelle ich sicher, dass die Patientenverfügung im Ernstfall gefunden wird?
Es empfiehlt sich einen so genannten Notfallordner anzulegen, in dem Sie alle wichtigen Unterlagen aufbewahren und zu dem Ihre Vertrauensperson, bzw. Ihr Bevollmächtigter Zugriff hat. Händigen Sie dieser Person im Vorfeld zusätzlich Kopien aller wichtigen Unterlagen aus, z. B. Bankvollmachten. Darüber hinaus gibt es ein bundesweites, zentrales Vorsorgeregister, bei dem Sie Ihre Vollmachten und Verfügungen registrieren können.
(Mehr dazu unter www.vorsorgeregister.de)
Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung: Was ist der Unterschied?
Mit einer Vorsorgevollmacht haben Sie die freie Wahl, wen Sie als Bevollmächtigen bestimmen. Ist die von Ihnen bevollmächtigte Person bereit die Verantwortung zu übernehmen kann sie frei walten. Die gerichtliche Bestellung eines Betreuers wird so im Ernstfall verhindert.
Eine Betreuungsverfügung ist nur dann sinnvoll, wenn es keine Vorsorgevollmacht gibt. Jeder gerichtlich bestellte Betreuer – auch wenn es sich um einen Angehörigen handelt – unterliegt einer Vielzahl an Beschränkungen. Das dient zwar dem Wohl des Betreuten, also Ihnen, kann mitunter für den Betreuer aber enorm zeitaufwändig und belastend sein. Er muss jeder seiner Handlungen dem Betreuungsgericht gegenüber erklären, das ihn permanent kontrollieren und sogar absetzen kann.
In der Patientenverfügung regeln Sie wie Sie medizinisch behandelt werden wollen.
Verlieren Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ihre Gültigkeit?
Nein, einmal verfasst und unterschrieben sind beide unbeschränkt gültig. Es ist jedoch ratsam, beide regelmäßig zu überprüfen, ob sie noch Ihren Vorstellungen und Wünschen entsprechen. Sie können Sie jederzeit widerrufen, ändern oder durch Datum und Unterschrift erneut bestätigen.
Tipps und Hinweise zur Erstellung
Abschließend lässt sich sagen: Je klarer Sie Ihre Wünsche formulieren und je detaillierter Ihre Angaben in der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung sind, umso besser können Ihre Bevollmächtigten diese umsetzen und in Ihrem Sinne handeln.
Für weitere Informationen empfehlen wir die Website des Bundesgesundheitsministeriums. Hier finden Sie Broschüren zur Patientenverfügungen und zum Betreuungsrecht sowie ein Formular für die Vorsorgevollmacht: bundesgesundheitsministerium.de
Aber auch auf den Online-Plattformen der Caritas (www.caritas.de), der Malteser (www.malteser.de) oder bei den Landesverbänden des Humanistischen Verbands Deutschlands (www.humanismus.de) gibt es viele nützliche Tipps und Vordrucke zum Herunterladen.