Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Heute schon an morgen denken

Überlassen Sie nichts dem Zufall: Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sind ein wichtiges Mittel, wenn man für den Ernstfall vorsorgen und selbstbestimmt entscheiden möchte. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.

date_range20. August 2019
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Der Duden, die maßgebliche Instanz bei allen Fragen, in denen es um die deutsche Sprache geht, beschreibt den Begriff Vorsorge als die „Gesamtheit von Maßnahmen, mit denen einer möglichen späteren Entwicklung oder Lage vorgebeugt, durch die eine spätere materielle Notlage oder eine Krankheit nach Möglichkeit vermieden werden soll.“

 

Prägnanter lässt sich eine vorrauschauende Lebensweise kaum beschreiben. Und viele von uns tun das bereits. Sei es durch einen gesunden und aktiven Lebenswandel, aber ebenso mit dem Lassen oder Unterlassen gewisser Dinge. Mit der Anschaffung von oder dem Verzicht auf Etwas sowie der frühzeitigen Regelung von Situationen, die eventuell einmal eintreten können.

 

Bestimmen Sie Ihre Zukunft selbst

 

Was so theoretisch klingt, lässt sich an einem ganz konkreten Beispiel praxisnah erklären: Die selbstbestimmte Festlegung, wer für einen entscheiden darf, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Oder noch konkreter: Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung.

 

Vorsorgevollmacht

Durch eine Vorsorgevollmacht wird festgelegt, wer im Falle einer Notsituation für den Vollmachtgeber alle oder bestimmte Aufgaben übernimmt.

Zugegeben, kein angenehmes Thema. Niemand denkt gerne über Krankheiten, Unfälle oder gar den Tod nach, ob es einen selbst betrifft oder seine Lieben. Doch zum Erwachsensein gehört es nun mal dazu, sich auch mit den unangenehmen Fragen des Lebens auseinanderzusetzen.

 

Da wir unser Leben nur in Maßen beeinflussen und niemals vorhersehen können, macht man es sich selbst, aber vor allem den Angehörigen und Hinterbliebenen einfacher, wenn man schon frühzeitig für das Lebensende vorgesorgt hat.

 

Vielleicht ist es an der Zeit, gemeinsam mit den eigenen Eltern zu überlegen, was im Ernstfall passieren soll. Und bei der Gelegenheit auch über die eigenen Wünsche nachzudenken. Womöglich ist es einfacher, zunächst für sich zu entscheiden, um dann auf die Eltern zuzugehen. Wie auch immer man das Thema angeht – es nie zu früh, aber oft zu spät.

 

Für den Einstieg haben wir hier einmal die wichtigsten Fragen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zusammengestellt:

 

Wichtiges zur Vorsorgevollmacht

Wichtiges zur Patientenverfügung

Tipps und Hinweise zur Erstellung

 

Abschließend lässt sich sagen: Je klarer Sie Ihre Wünsche formulieren und je detaillierter Ihre Angaben in der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung sind, umso besser können Ihre Bevollmächtigten diese umsetzen und in Ihrem Sinne handeln.

 

Für weitere Informationen empfehlen wir die Website des Bundesgesundheitsministeriums. Hier finden Sie Broschüren zur Patientenverfügungen und zum Betreuungsrecht sowie ein Formular für die Vorsorgevollmacht: bundesgesundheitsministerium.de

 

Aber auch auf den Online-Plattformen der Caritas (www.caritas.de), der Malteser (www.malteser.de) oder bei den Landesverbänden des Humanistischen Verbands Deutschlands (www.humanismus.de) gibt es viele nützliche Tipps und Vordrucke zum Herunterladen.

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